03002 Bestellung eines Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit
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Seit dem 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bestellen. Im Beitrag finden Sie ein Muster des entsprechenden Formulars gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Arbeitshilfen: von: |
1 Teil 1: Anforderungen und Voraussetzungen
Seit dem 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bestellen. Beigefügt finden Sie ein Muster des entsprechenden Formulars gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).[
03002_a.docx]
03002_a.docx]Gemäß § 2 MPBetreibV ist eine Gesundheitseinrichtung „jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.”


