02004 Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) als Innovationstreiber im Gesundheitswesen
Das von der Bundesregierung ins Leben gerufene KHZG mit einem Finanzvolumen von 4 Mrd. Euro soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Im Fokus steht die Förderung der digitalen Infrastruktur, die Erhöhung der IT-Sicherheit, der Ausbau und die Modernisierung der Notaufnahmen, aber auch die Verbesserung bei der Digitalisierung von Prozessen und Strukturen im Verlauf der Behandlung von Patienten während eines Krankenhausaufenthalts. Viele Fördertatbestandteile zielen darauf ab, die Interoperabilität der digitalen Systeme zu verbessern. Ein großer Anteil der bisherigen Digitalisierung von Krankenhäusern ist auf die Modernisierung und Verbesserung von administrativen Abläufen wie die Einführung einer elektronischen Patientenakte (EPA) ausgerichtet. Im administrativen Bereich ist der zu erwartende Nutzen am besten messbar, weil dieser Bereich unmittelbaren Einfluss auf die Patientenversorgung hat. Andere Digitalisierungsvorhaben wie die Einführung Künstlicher Intelligenz in der Radiologie oder in der Kardiologie, aber auch die Einführung von Klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, z. B. ein Patientendatenmanagementsystem (PDMS) auf einer Intensivstation, sind sehr kostenintensiv, komplex in der Planung und Umsetzung und der erwartete Mehrwert bei der Behandlung wird erst im Verlauf einer längeren Nutzungszeit messbar.
Die Frist zur Abgabe der Förderanträge ist Ende 2021 zwar abgelaufen. Die nächsten drei Jahre werden die Projekte nun umgesetzt. Durchführungshilfen bei der Umsetzung Ihrer Projekte erhalten Sie in den nachfolgenden Beiträgen. Damit der Kontext des Krankenhauszukunftsgesetzes dabei ersichtlich bleibt, bleibt dieser Beitrag zunächst weiterhin verfügbar. Arbeitshilfen: von: |
1 Digitaler Reifegrad
Förderanträge zur Beantragung von Fördermitteln nach dem KHZG sind komplexe Dokumente. Die Erstellung der Dokumente erfordert Expertenwissen und ein strukturiertes Vorgehen durch den Antragsteller. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Förderantrag alle Bedingungen der einzelnen Fördertatbestände grundsätzlich erfüllt (Zum schnelleren Abgleich stellen wir Ihnen den Wortlaut des KHZG als Arbeitshilfe zur Verfügung) [1] .Idealerweise hat die Gesundheitseinrichtung oder das Krankenhaus für diese Aufgabe bereits Mitarbeitende entsprechend qualifiziert. Damit die Qualifizierung des klinikeigenen Personals nachgewiesen werden kann, muss eine einheitliche zertifizierte Schulung auf einer Schulungsplattform des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) absolviert werden. Die erfolgreiche Schulung endet mit der Erteilung eines qualifizierten Berater-Zertifikats durch das BAS [2] . Idealerweise arbeiten diese geschulten Mitarbeitenden der Gesundheitseinrichtung oder des Krankenhauses in einer leitenden Funktion und sind im Auftrag der Geschäftsleitung unmittelbar am Förderprojekt beteiligt [3] . Die wichtige Aufgabe der Erstellung eines Förderantrags gelingt am besten, wenn sie von einem Team bearbeitet wird, das sich aus Experten der Gesundheitseinrichtung zusammensetzt (z. B. IT-Leiter, Leiter Medizintechnik, Leiter Controlling, Leiter Verwaltung). Wird der Förderantrag nämlich nur unzureichend bearbeitet (unzureichende Qualität des Förderantrags), droht bei einer Überprüfung zunächst eine Ablehnung durch die Landesbehörde. Wurde eine Förderzusage bereits erteilt und das Förderprojekt umgesetzt, kann bei einer nachträglichen Überprüfung des Projekts eine Rückforderung der zugeteilten Haushaltsmittel durch die genehmigende Behörde (Landesbehörde) erfolgen, wenn die Verbesserung des digitalen Reifegrades nicht anhand messbarer Ergebnisse nachgewiesen werden kann. Eine messbare Größe ist z. B. der Nachweis des Antragstellers, dass nach der Fertigstellung des Förderprojekts 15 % der ausgegebenen Mittel darauf verwendet wurden, die IT-Sicherheit zu erhöhen. Bis Februar 2021 wurde gemäß des KHZG eine Überprüfung des digitalen Reifegrads von Krankenhäusern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegeben. Für diese Evaluation wird der Stand der Digitalisierung von Krankenhäusern jeweils zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 kontrolliert. Förderfähige Maßnahmen, die einen entsprechenden Reifegrad voraussetzen, werden in der Fördermittelrichtlinie beschrieben.[
02004_a.pdf]

Zur Orientierung geben wir Ihnen als Arbeitshilfe die Fördermittelrichtlinie im Originalwortlaut des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) an die Hand [4] . Neben der Erfüllung von noch zu benennenden Musskriterien soll insgesamt eine Verbesserung des digitalen Reifegrades erreicht werden. Die Kriterien zur Beurteilung des Reifegrades durch die Behörde stehen noch nicht fest und befinden sich noch in der Bearbeitung. Zusammenfassend ist es zwingend erforderlich, eine strukturierte, vernünftige Vorbereitung und Projektbegründung im Hinblick auf die Implementierungsqualität von Fördervorhaben zu gewährleisten. Ist es nicht möglich, interne Mitarbeiter zu qualifizieren, gibt es unabhängige Beraterfirmen, die die Gesundheitseinrichtung oder das Krankenhaus bei der Vorbereitung der Förderanträge qualifiziert unterstützen. Abbildung 1 stellt den Zeitplan dar, der für die Umsetzung des KHZG und die Förderung von Vorhaben vorgesehen ist.[
02004_b.pdf]
Abb. 1: Zeitplan zur Umsetzung von Fördervorhaben nach dem KHZG

Eine gute Gesamtübersicht über die kausalen Zusammenhänge bezüglich der Umsetzung des KHZG ist auf einem Informationsportal der Firma Project on Time bereitgestellt worden [5] .