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03002 Bestellung eines Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit

Seit dem 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bestellen. Im Beitrag finden Sie ein Muster des entsprechenden Formulars gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
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1 Teil 1: Anforderungen und Voraussetzungen

Seit dem 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bestellen. Beigefügt finden Sie ein Muster des entsprechenden Formulars gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).[ 03002_a.docx]
Gemäß § 2 MPBetreibV ist eine Gesundheitseinrichtung „jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.

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