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03310 Heimbeatmungsgeräte in Gesundheitseinrichtungen

Verantwortung des Betreibers für mitgebrachte Medizinprodukte

Der Beitrag diskutiert das Thema der von Patienten mitgebrachten Medizinprodukte in Form der lebenserhaltenden, sogenannten Heimbeatmungsgeräte unter Berücksichtigung der laufenden Diskussion über Betreiberpflichten für mitgebrachte Geräte in Gesundheitseinrichtungen gemäß der novellierten MPBetreibV. Der Beitrag betrachtet die Konsequenzen der aktuellen Regelung und gibt aus Sicht der Autoren Empfehlungen für den Betrieb und die sichere sowie ordnungsgemäße Anwendung solcher Medizinprodukte.
von:
Einleitung
Sachverständigen-Gutachten
Der Sachverständige Armin Gärtner hat in den letzten drei Jahren fünf Gerichtsgutachten über Heimbeatmungsgeräte erstellt, an denen Patienten in einer Gesundheitseinrichtung angeschlossen waren und zu Tode gekommen sind. Aufgrund dieser Vorkommnisse wurden kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Untersuchungen durchgeführt; die von den Staatsanwaltschaften beauftragten Sachverständigen-Gutachten ergeben ausnahmslos keine technischen Fehler in den fünf untersuchten Fällen.
Bedenklich ist allerdings, dass in allen fünf Fällen die Anforderungen sowohl der bisherigen als auch der novellierten Fassung der MPBetreibV für diese Beatmungsgeräte, die den betreffenden Patienten verschrieben worden waren und von ihnen mitgebracht wurden, in den Gesundheitseinrichtungen nicht beachtet und nicht eingehalten wurden.
Dieser Beitrag beschäftigt sich aus Sicht des Sachverständigen und des Juristen mit den Aspekten der Anwendung von verschriebenen Medizinprodukten, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen mitbringen, speziell am Beispiel der Heimbeatmungsgeräte [1].

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