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06110 Teleradiologie mit DICOM-E-Mail

Die Teleradiologie hat sich seit Jahren erfolgreich etabliert. Dazu gehört auch das Verfahren der sogenannten DICOM-E-Mail, das im DICOM-Standard beschrieben wird.
Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Grundlagen des Verfahrens und schildert den Ablauf einer typischen DICOM-Bildübertragung über eine DICOM-E-Mail-Verbindung. In Deutschland wird dieser Standard von mehreren Firmen angeboten und von zahlreichen Anwendern erfolgreich genutzt.
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1 Teleradiologie – Einleitung

Die Idee, Röntgenbilder über große Entfernungen auszutauschen, besteht seit vielen Jahren. Bereits in den Fünfzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts ist der Begriff der „Teleguided Roentgen Diagnosis” geprägt worden. Die zunehmende und inzwischen praktisch komplette Digitalisierung der radiologischen Bildgebung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch das Interesse an einem digitalen Datenaustausch zwischen verschiedenen Beteiligten, sei es private Praxis oder Krankenhaus, deutlich verstärkt. Insbesondere eine schnellere Kommunikation und Entscheidung ist mit diesem Vorgehen erwartet worden. Viele unterschiedliche, meist proprietäre Entwicklungen sind in den letzten Jahren des vorangegangenen Jahrhunderts, oftmals mit sehr hohen finanziellen Zuwendungen, gefördert worden.
In der Realität hat sich jedoch gezeigt, dass der Ansatz mit dedizierten Teleradiologiesystemen nicht langfristig erfolgreich sein sollte und eine Integration in eine ohnehin bestehende PACS-Infrastruktur erforderlich ist. Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (@GIT) der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) hat erstmals 2003 hierzu konkrete Vorschläge für eine standardisierte und interoperable Lösung erarbeitet. Das Verfahren hierfür basiert auf dem im DICOM-Standard beschriebenen E-Mail-Verfahren.

2 Grundlagen

Teleradiologische Einsatzszenarien
Die radiologischen Einsatzszenarien einer Teleradiologie unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht. In der klinischen Versorgung ist sicherlich der Datenaustausch bei einer Weiterbehandlung im Krankenhaus bzw. nach Entlassung aus einer stationären Versorgung der häufigste Fall. Hierfür wird regelmäßig der Austausch von vorhandenen radiologischen Untersuchungen zur Beurteilung von Diagnosen und Erstellung von Therapiekonzepten benötigt. Ähnlich dieser Mitbehandlung ist ein Einsatzfall einer Konsultation, wenn zum Beispiel eine Zweitmeinung bzw. Expertenmeinung eingeholt werden soll.

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