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07501 Digitales Dosismanagement in der Radiologie

Seit der Einführung der neuen Strahlenschutzgesetzgebung steht die Überwachung der Dosisgrenzwerte für Patienten und medizinisches Personal im Fokus. Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sind dazu verpflichtet, eine Überwachung einzuführen. Der Einsatz eines Dosismanagementsystems (DMS) ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Die Implementierung eines DMS geht mit einem zeitlichen und personellen Mehraufwand einher und wird im laufenden medizinischen Betrieb Schritt für Schritt eingeführt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Zusammenwirken eines digitalen DMS im Kontext des Betriebs von aktiven Medizinprodukten der Radiologie und der dazu erforderlichen Informationstechnologie. Die technische Umsetzung wird anhand praktischer Fallbeispiele zum Anschluss von radiologischen Modalitäten an ein Dosismanagementsystem dargestellt.
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1 Allgemeine Rahmenbedingungen

Die Anbindung radiologischer Geräte wie Computertomografen, digitale Subtraktionsanlagen und mobile Röntgengeräte an ein digitales Dosismanagement setzt voraus, dass ein solches bereits im Krankenhaus installiert wurde. Idealerweise befindet sich das Dosismanagementsystem (DMS) bereits in einem medizinischen IT-Netzwerk. Bei der Neuinstallation radiologischer Medizinprodukte (Modalitäten) wird die Überwachung der Dosiswerte ab der Erstinbetriebnahme durch die Medizinproduktehersteller empfohlen. Moderne Röntgengeräte ab Baujahr 2018 erfüllen die technischen Anforderungen, während der Behandlung die abgegebene Strahlung bzw. deren Dosiswerte standardisiert an ein digitales DMS zu übertragen.
Unterstützung durch MPE
Da Röntgengeräte abteilungsübergreifend (z. B. in der Radiologie, Chirurgie, Orthopädie, Urologie etc.) zum Einsatz kommen, erscheint es zunächst schwierig, ein DMS gleichzeitig für alle Fachrichtungen zu implementieren. Der Gesetzgeber sieht vor, dass für die Implementierung die Unterstützung von Medizinphysikexperten (MPE) erforderlich wird. Wenn die Gesundheitseinrichtung oder das Krankenhaus nicht über eigene MPE verfügt, muss ein externer Dienstleister (z. B. als Beauftragter für die Umsetzung des Dosismanagements) miteinbezogen werden.
Anforderungsprofil
Damit die Strahlenschutzgesetzgebung auch konsequent umgesetzt wird, ist es erforderlich, dass die Überwachung der Dosiswerte kontinuierlich durch eine Aufsichtsbehörde überprüft wird. Vor der Einführung eines digitalen DMS ist es erforderlich, fachübergreifend die ein medizinisches und technisches Anforderungsprofil zu erstellen. Mit diesem Anforderungsprofil können Anbieter von digitalen DMS am Markt evaluiert werden. Neben der Auswahl muss auch die Planung einer digitalen IT-Plattform für den Betrieb berücksichtigt werden. Dosismanagementdaten werden in Echtzeit über ein medizinisches IT-Netzwerk an die Dosismanagementsoftware übertragen. Für die Implementierung und den Betrieb eines DMS ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Anwendern des Dosismanagements, dem MPE und den für die IT verantwortlichen Mitarbeitern erforderlich [1].

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