02030 NIS-2 Richtlinie im Krankenhaus
Seit dem 16. Januar 2023 ist die NIS-2-Richtlinie der EU (Network and Information Systems Directive) in Kraft. Dieser Beitrag ordnet die EU-Richtlinie im Hinblick auf ihre Bedeutung, ihre Adressaten und ihre Anforderungen ein. Arbeitshilfen: von: |
Inhaltsüberblick
Hier wird beschrieben, wie es zur ersten NIS-Richtline kam und warum sie notwendig war. Es werden Herausforderungen und Kritikpunkte, sowie die Weiterentwicklung der NIS-Richtlinien besprochen.
Lesen Sie hier, wie die NIS-2-Richtlinie die Cyberresilienz in der EU stärkt, indem sie den Anwendungsbereich erweitert, strengere Sicherheitsanforderungen und einheitliche Sanktionsmöglichkeiten einführt sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert.
Die NIS-2-Richtlinie betrifft alle Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und fordert strenge Sicherheitsmaßnahmen sowie die Implementierung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards („B3S”).
In diesem Abschnitt erfahren Sie welche umfassenden Anforderungen und praktischen Maßnahmen Krankenhäuser im Rahmen der NIS-2-Richtlinie umsetzen müssen, darunter Risikomanagement, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Melde- und Nachweispflichten sowie Schulungen der Mitarbeiter und die Verantwortung der Geschäftsleitung.
1 Einführung
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) der Europäischen Union stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Cybersicherheit dar, insbesondere für den Healthcare-Sektor.
Die Richtlinie, die seit dem 16. Januar 2023 in Kraft ist und bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden musste, ersetzt die vorherige NIS-1-Richtlinie und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. Im Gesundheitswesen, einem der sensibelsten und kritischsten Sektoren, hat die NIS-2-Richtlinie weitreichende Auswirkungen: Krankenhäuser, Therapiezentren, Pflegeeinrichtungen und viele weitere Akteure im Gesundheitswesen sind nun verpflichtet, strengere Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um die Sicherheit sensibler Patientendaten und kritischer medizinischer Systeme zu gewährleisten.
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert von Krankenhäusern eine umfassende und proaktive Herangehensweise an die Cybersicherheit. Viele Krankenhäuser wissen noch nicht, wie sie diese Aufgaben bewältigen sollen. Allerdings erhöht die Erfüllung der Aufgaben und Anforderungen der Richtlinie die Resilienz der Krankenhäuser gegen Cyberangriffe und gewährleistet die Sicherheit sensibler Patientendaten und kritischer medizinischer Systeme.
Die Richtlinie fordert eine Erhöhung der Risikomanagement-Maßnahmen, eine dreistufige Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen und die Einführung von Nachweispflichten. Ein zentrales Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Etablierung eines einheitlichen Mindeststandards für die Informationssicherheit innerhalb der EU. Dies soll sicherstellen, dass Cyberangriffe frühzeitig erkannt und effektiv abgewehrt werden können, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser Anforderungen stellt jedoch viele Gesundheitseinrichtungen vor große Herausforderungen, da oft erhebliche Investitionen und Know-how erforderlich sind, um die neuen Sicherheitsstandards zu erfüllen.
Die neue NIS-2-Richtlinie stellt einen weiteren nächsten wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen dar. Sie fordert von den betroffenen Einrichtungen eine proaktive und umfassende Herangehensweise an das Risikomanagement und die Informationssicherheit, um den Schutz sensibler Daten und Systeme zu gewährleisten und die IT-Betriebssicherheit zu erhöhen.
2 NIS-2-Richtlinie: Historischer Rückblick
Die Entstehung der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) ist eng mit der Entwicklung der Cybersicherheitslandschaft in Europa verbunden. Ein historischer Rückblick ist aus diesem Grund angebracht zu den Punkten (Beispiele):
2.1 Ursprung und Notwendigkeit
Die erste NIS-Richtlinie (NIS-1) wurde 2016 von der Europäischen Union eingeführt, um ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der Union zu gewährleisten. Diese Richtlinie entstand als Reaktion auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe und die wachsende Abhängigkeit von digitalen Technologien. Ziel war es, die Cybersicherheit in der EU zu stärken, indem Mindestanforderungen für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen festgelegt und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wurden.
2.2 Herausforderungen und Kritikpunkte
Trotz der positiven Auswirkungen der NIS-1-Richtlinie gab es mehrere Herausforderungen und Kritikpunkte. Die Cyberresilienz von Unternehmen in der EU war oft unzureichend, und es gab inkonsistente Sicherheitsstandards zwischen den Mitgliedstaaten und Sektoren. Zudem fehlte ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten Bedrohungen und Herausforderungen, und es gab keine einheitliche Krisenreaktion. Der Fokus auf Krankenhäuser und Kliniken war nicht gegeben.
2.3 Weiterentwicklung
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen begann die Europäische Kommission, die bestehende NIS-Richtlinie zu überarbeiten. Nach diversen Abstimmungsrunden und Konsultationen wurde die finale NIS-2-Richtlinie am 14. Dezember 2022 verabschiedet und am 27. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die NIS-2-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft und muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
3 NIS-2-Richtlinie: Ziele und Neuerungen
Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cyberresilienz in der EU weiter zu stärken und die bestehenden Schwachstellen zu beheben. Sie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen Richtlinie und stellt strengere Anforderungen an nationale Behörden und Unternehmen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören (Beispiele):