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02005 Umsetzung der Fördervorhaben für das KHZG

Im Jahr 2021 konnten die Krankenhäuser im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes ihre Bedarfsforderungen zur Umsetzung digitaler Projekte stellen. Die eingereichten Förderanträge werden nun von den Behörden bearbeitet und dann beschieden. Innerhalb der nächsten Jahre müssen die Digitalprojekte im Gesundheitswesen umgesetzt werden.
Das Fortsetzungswerk MIT wird Ihnen anhand praktischer Beispiele sukzessive aufzeigen, wie und in welcher Reihenfolge komplexe Digitalprojekte umgesetzt werden können.
Dieser Beitrag ist eine Einführung in die Problematik der Bestimmung des digitalen Reifegrads einer Gesundheitseinrichtung. In den folgenden Updates werden anhand eines internationalen Reifegradmodells sukzessive und in der Reihenfolge der Stufen des Modells einzelne Digitalisierungsprojekte vorgestellt.
von:

1 Digitalisierung: Status quo

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist heute das führende Thema in jeder Gesundheitseinrichtung. Demgegenüber steht, dass viele Krankenhäuser im laufenden Betrieb die Entwicklung der Digitalisierung nicht in ausreichendem Maß vorantreiben können. In der Regel werden digitale Projekte dazu genutzt, den Regelbetrieb im Krankenhaus aufrechtzuerhalten oder an allgemeine Standards anzupassen.
Unterschiede groß
Die durch verschiedene politische Projekte initiierte Aufbruchsstimmung täuscht darüber hinweg, dass Krankenhäuser seit 2020 besonders unter den Auswirkungen der Coronapandemie leiden, sowohl personell als auch finanziell. Technische Innovationen und große digitale Projekte werden oft nur in den Kliniken umgesetzt, die über ausreichende zusätzliche Fördermittel und Netzwerke zu übergeordneten Behörden verfügen. Krankenhäuser mit bis zu 500 Planbetten dagegen decken im Allgemeinen die Regelversorgung der Gesundheitsvorsorge in der Breite ab und verfügen gerade einmal über die notwendigen Standardtechnologien in der Medizintechnik und in der Informationstechnologie.
Situation seit Pandemie verschlechtert
Oft ist die zusätzliche Spezialisierung einer Gesundheitseinrichtung erforderlich, um überhaupt am hart umkämpften Gesundheitsmarkt bestehen zu können. Die politisch suggerierte Teilhabe aller am Digitalisierungsprozess kommt in den meisten Gesundheitseinrichtungen deshalb nicht an, weil diese weder über einen ausreichenden personellen Stab verfügen, der die digitale Entwicklung vorantreibt, noch über die durch eigene Einnahmen generierten erforderlichen finanziellen Mittel. Diese Situation ist während der Pandemie seit 2020 eher schlechter als besser geworden.
Gesetzliche Weichen gestellt
Während der Legislaturperiode der Bundesregierung bis 2021 wurden gesetzlich die zentralen Weichen für die Digitalisierung der Medizin in Deutschland gestellt. Dazu gehört die Vorgabe internationaler Standards für interoperable Datenformate und Terminologien. Ein Innovationsschrittmacher scheint der konsequente Ausbau der Telematikinfrastruktur zu sein.
Die Einführungen von digitalen Gesundheitsanwendungen oder der elektronischen Patientenakte sowie des E-Rezepts stoßen jedoch zunächst an Grenzen, weil notwendige digitale Plattformen in den Arztpraxen nicht einheitlich zur Verfügung stehen.

1.1 Hürden: Beispiel E-Rezept

Ein gutes Beispiel dafür ist die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) zunächst als Testversion und ab 2022 als für alle gesetzlich Versicherten verpflichtende Maßnahme.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die gematik damit beauftragt, eine zentrale Standard-App für die E-Rezept-Abwicklung zu entwickeln. Mit der Einführung wird das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Rezeptformular zum Auslaufmodell, denn das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu kann über einen Rezeptcode digital oder per Ausdruck erfolgen; das E-Rezept kann bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten.
Standardisierte Software
Grundsätzlich ist das technische Prinzip klar, aber Apotheken und niedergelassene Arztpraxen verfügen noch nicht über standardisierte, strukturierte IT-Plattformen, um das digitale Projekt einheitlich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu starten und gleichzeitig den bürokratischen Mehraufwand zu reduzieren.
Theorie ...
Theoretisch können Ärztinnen und Ärzte elektronische Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in ihrem Praxisverwaltungssystem erstellen, elektronisch signieren und speichern. Die regelhafte Umsetzung setzt voraus, dass die Praxissoftware der Arztpraxen ein bedingungsloses Upgrade auf ein zusätzliches E-Rezept-Modul zulassen. Dazu lieferte die gematik die verbindlichen Vorgaben zur Zulassung der benötigten Fachdienste, Spezifikationen für das E-Rezept-Frontend des Versicherten sowie einen Implementierungsleitfaden für IT-Systeme. Mit der Veröffentlichung eines Dokumentenpakets auf der Internetseite der gematik können Anwendungen für das E-Rezept als App und als Modul in den Praxis- und Apothekenverwaltungssystemen gegen einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand entwickelt werden.
... und Praxis
Viele Arztpraxen betreiben aber digital veraltete Praxis-Softwaresysteme und dazugehörige veraltete digitale Hardwaresysteme. Dazu kommt, dass der mit der Einführung verbundene Informationsaufwand für die betroffenen Versicherten mit dem derzeitigen Personal in Arztpraxen und Apotheken nicht abgewickelt werden kann. Abbildung 1 stellt das Prinzip des E-Rezepts dar. Die Abbildung verdeutlicht, dass die Umsetzung nur gelingen wird, wenn Arztpraxen und Apotheken über einheitliche nach IT-Standards normierte Plattformen betreiben und die Systeme interoperabel verbunden sind.
Abb. 1: Funktionsprinzip des digitalen E-Rezepts

2 Krankenhauszukunftsgesetz: Fahrplan

Zeitgleich mit den geplanten digitalen Gesundheitsanwendungen wurde ein umfassendes Programm zur Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser mit einem Finanzvolumen von 4,3 Mrd. Euro in Form des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auf den Weg gebracht. Der Erfolg der geplanten Förderung hängt davon ab, ob es gelingen wird, alle Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen gleichermaßen an dem Förderprogramm teilhaben zu lassen.

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