02013 Digitalisierung: EMRAM Stufe 6 – Vorbetrachtungen
Um Fördervorhaben für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) umzusetzen, müssen Sie den digitalen Reifegrad „Ihres” Krankenhauses ermitteln. Dabei bietet sich das internationale Stufenmodell EMRAM an.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie sich auf das Erreichen von Stufe 6 im EMRAM-Reifegradmodell vorbereiten können.
Dabei werden die wichtigsten Themen Optimierung der Prozesse (Medikationsmanagement, klinische Entscheidungsunterstützung, Datennutzung und Datenanalyse), Stabilisierung der Krankenhausfinanzierung, Ausbau der IT-Infrastruktur, Optimierung der klinischen Systeme und Verbesserungen in der Pflege bzw. dem ärztlichen Dienst und der Cybersecurity anhand vieler Praxisbeispiele und Abbildungen erläutert. von: |
1 Einleitung
Ein Krankenhaus/Klinikum, das die EMRAM Stufe 6 erreichen will, muss seine Prozesse weitgehend digitalisiert haben, also papierlos arbeiten. Voraussetzung für ein erfolgreiches EMRAM-Stufe-6-Audit ist, dass alle am Behandlungsprozess beteiligten Akteure im Krankenhaus ihre Dokumentation in einem System erfassen und aus ihm alle relevanten Informationen zur Entscheidungsunterstützung erhalten.
Seit 2018 sind die Bedingungen zur Validierung für die EMRAM Stufe 6 weiter verschärft worden. Das Thema Informationssicherheit und Maßnahmen zur Cybersecurity nimmt eine fokussierte Bedeutung ein. Das Krankenhaus der Zukunft kann nicht mehr abteilungsorientiert gesteuert werden, es arbeitet prozessorientiert.
Die digitale Transformation von EMRAM Stufe 5 zu EMRAM Stufe 6 gelingt nur durch eine mitarbeitergetriebene Flexibilität und Offenheit (Changemanagement). Das Krankenhaus muss eine moderne IT-Plattform zur Anbindung von Onlinediensten der Telematikinfrastruktur implementieren. Durch die Einführung des IHE-Standards wird die Integration strukturierter oder IHE-codierter Daten aus externen Quellen in das zentrale Datenrepository (CDR) ermöglicht.
Die Patientenzufriedenheit wird digital gemessen, beispielsweise durch die Nutzung von Klinik-Apps und Abfragen aus Patientenportalen. Patienten haben ab Januar 2025 Zugriff auf freigegebene Patientendaten wie Aufklärungsdaten und Entlassungsberichte. Zudem können sie auf einen Teil ihrer erhobenen Daten zugreifen, darunter Medikationspläne, EKG-Berichte sowie DICOM- und Nicht-DICOM-Bilder. Über Apps oder Portale können Patienten auch eigene Ergebnisdaten zurückmelden, wie zum Beispiel Fortschritte bei empfohlenen Therapien nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus.
Die Einführung eines Analytics-Governance-Systems ist erforderlich, um die Dokumentation und Messung der Häufigkeit unerwünschter Ereignisse (Sentinel Events/Never Events) zu ermöglichen, einschließlich der Analyse von Trends und Rückschauen über 12 Monate. Ein Clinical Governance Committee und ein Data Governance Team arbeiten gemeinsam daran, die Erfassung der klinischen Versorgungsergebnisse zu optimieren, Qualitätsdefizite zu identifizieren und Prioritäten für die Überwachung der Patientensicherheit festzulegen.
Schwerpunkte
Dementsprechend stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der weiteren digitalen Transformation in Vorbereitung einer Akkreditierung nach HIMMS EMRAM Stufe 6 (Beispiele):
Dementsprechend stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der weiteren digitalen Transformation in Vorbereitung einer Akkreditierung nach HIMMS EMRAM Stufe 6 (Beispiele):
• | Data Governance und Datensicherheit |
• | prozessoptimierte Arbeitsabläufe |
• | interoperabler Datenaustausch intern/extern |
• | Anwendung prädiktiver Analytik |
• | Nutzung von Patientenportalen und Überleitungsportalen |
• | Patienten werden aktiv an der patientenzentrierten Behandlung beteiligt. |
• | Analysetools verfolgen die betriebliche Krankenhausleistung in Echtzeit. |
• | Die elektronische Patientenakte ist die Wissensdrehscheibe des Krankenhauses. |
• | Mobile Endgeräte und Wearables werden eingesetzt, um medizinische Informationen zu gewinnen. |
• | Telemedizin und Videosprechstunde wurden eingeführt. |
• | Einsatz von KI führt zu messbaren Mehrwerten bei der Patientenbehandlung. |
Der auf dem EMRAM-Modell fußende HIMSS Score betrachtet feingranuliert, allgemein für die Reifegradstufe 6 folgende Teilbereiche:
1. | Umsetzung aktueller Reformen, Gesetze und Verordnungen |
2. | Optimierung der Krankenhausprozesse |
3. | Stabilisierung der Krankenhausfinanzierung |
4. | Ausbau der IT-Infrastruktur mit hybrider IT-Architektur |
5. | Interoperabilität der IT-Systeme und Medizingeräte |
6. | Optimierung klinische Systeme, klinische Systeme zur Entscheidungsunterstützung |
7. | Verbesserung der Pflege und des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus |
8. | Verbesserung der Cybersecurity (Erhöhung der Widerstandsfähigkeit – Resilienz) |
2 Umsetzung aktueller Reformen, Gesetze und Verordnungen
Die Umsetzung aktueller Reformen, Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen, insbesondere im Hinblick auf die neue Krankenhausreform ab 2025, das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) mit der Verlängerung bis 2031 und das Konzept eines smarten Krankenhauses, ist von zentraler Bedeutung für die weitere Digitalisierung und die Vorbereitung zur Einnahme der EMRAM Stufe 6.
Die Krankenhausreform strebt eine grundlegende Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft an, während das KHZG in einer Verlängerung weitere finanzielle Mittel bereitstellt, um digitale Projekte und innovative Technologien in Krankenhäusern zu fördern. Das Konzept des smarten Krankenhauses integriert modernste IT-Lösungen und vernetzte Systeme, um eine nahtlose und effiziente Patientenversorgung zu gewährleisten. Gemeinsam tragen diese Initiativen und Investitionen dazu bei, ein auf einen Reifegrad EMRAM Stufe 6 fokussiertes Krankenhaus zukunftsfähig zu gestalten und digital zu transformieren.
2.1 Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – Krankenhausreform
Die Krankenhausreform vom Oktober 2024 und Inkrafttreten ab Januar 2025 zielt darauf ab, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern, die Effizienz der Krankenhausstrukturen zu steigern und die finanzielle Stabilität der Gesundheitseinrichtungen zu sichern. Die wichtigsten Punkte sind:
• | Qualitätssteigerung: Durch die Einführung neuer Standards und Maßnahmen soll die medizinische Versorgung der Patienten auf ein höheres Niveau gehoben werden. |
• | Effizienzsteigerung: Optimierung der Krankenhausstrukturen und -prozesse, um Ressourcen besser zu nutzen und die Arbeitsabläufe zu verbessern. |
• | finanzielle Stabilität: Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Krankenhäuser, um deren wirtschaftliche Stabilität und langfristige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. |
Fragen und Antworten zur Krankenhausreform finden sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
2.2 Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das KHZG wurde in Bezug auf die Umsetzungsfristen für Digitalisierungsprojekte verlängert. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:
• | ursprüngliche Frist: Ursprünglich sah das KHZG eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor. |
• | Verlängerung: Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte wurde die Frist für die Umsetzung der sogenannten „Muss-Anwendungen” auf den 31. Dezember 2025 verlängert. |
• | wichtige Bedingung: Projekte müssen jedoch weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2024 beauftragt werden. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser bis Ende 2024 die notwendigen Verträge abschließen und die Projekte in Auftrag geben müssen. |
• | Nachweis des Nutzungsgrads: Von 2027 bis 2031 müssen die Krankenhäuser den Nutzungsgrad der Anwendungen stufenweise nachweisen, um Sanktionen zu vermeiden. |
Die Frist für die Umsetzung der Projekte wurde bis Ende 2025 verlängert, die Beauftragung der Projekte musste aber weiterhin bis Ende 2024 erfolgt sein.
Von dem Konsortium „DigitalRadar” sollen ab Januar 2025 weitere Messergebnisse im Kontext der Reifegradmessung nach KHZG veröffentlicht und teilnehmenden Krankenhäusern zugänglich gemacht werden.
Links
• | |
• | Krankenhaus-IT: KHZG-Fristen: Von der Realität eingeholt – Interview mit Michael Thoss (15.07.2023) |
3 Das smarte Krankenhaus
Der Übergang vom digitalen Krankenhaus (Krankenhaus 3.0) zum smarten Krankenhaus (Krankenhaus 4.0) im Kontext des EMRAM-Modells (Electronic Medical Record Adoption Model), insbesondere der Stufe 6, lässt sich wie folgt zunächst vereinfacht darstellen:
3.1 Krankenhaus 3.0 (digitales Krankenhaus) bis EMRAM Stufe 5
Vorher | |
• | Fokus: Vernetzte IT-Systeme und interdisziplinäre Zusammenarbeit stehen im Vordergrund. |
• | Merkmale: umfassende Nutzung elektronischer Daten zur Optimierung von Prozessen und Erhöhung der Patientensicherheit |
• | Einführung und Nutzung: von elektronischen Patientenakten (ePA), volldigitalen Krankenhausinformationssystemen (KIS) und anderen klinischen Systemen (RIS, LIS, CIS, PACS usw.) |
• | teilweise Automatisierung: von Krankenhausprozessen |
• | verbesserte Kommunikation: und Informationsaustausch innerhalb des Krankenhauses |
• | Zuordnung der EMRAM-Stufen: Entspricht in etwa den Stufen 0–5 des EMRAM-Modells. In Stufe 5 sind beispielsweise geschlossene Medikamentenkreisläufe und klinische Dokumentationen weitgehend elektronisch abgebildet. |
3.2 Krankenhaus 4.0 (smartes Krankenhaus)
Jetzt | |
• | Fokus: vollständig digitalisiertes Krankenhaus mit intelligenten Systemen |
• | Merkmale: Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Big Data, Internet der Dinge (IoT/IoMT) und mobilen Technologien zur personalisierten und effizienten Patientenversorgung |
• | proaktive und prädiktive Analysen: zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Effizienz |
• | stärkere Einbindung: der Patienten durch Apps und Patientenportale |
• | Automatisierung komplexer Prozesse: und Entscheidungsunterstützung durch KI |
• | Vernetzung mit externen Partnern: im Gesundheitswesen (z. B. niedergelassene Ärzte, Reha-Einrichtungen) |
• | Zuordnung der EMRAM-Stufen: entspricht im Wesentlichen den Stufen 6 und 7 des EMRAM-Modells |