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00109 Editorial – Update Februar 2025

Liebe Leserinnen und Leser,
das neue Jahr hat begonnen und das MIT-Team wünscht Ihnen alles Gute.
2025 beginnt gleich mit einigen Neuerungen im Gesundheitswesen: Ab Januar startet die neue Krankenhausreform bezeichnet als Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Das neue Gesetz hat drei Kernziele:
Verbesserung der Behandlungsqualität,
Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung und
die Vereinfachung der Verwaltung durch standardisierte Prüfverfahren.
Der Reformvorstoß sieht vor, dass die digitale Ausstattung im Krankenhaus und die Digitalisierung von Daten an Bedeutung gewinnen. Zum Stichwort Standardisierung haben wir diesen Gedanken aufgegriffen und den Beitrag zur Virtualisierung von Rechenzentren im Krankenhaus überarbeitet und bereitgestellt. Im Kontext anderer Gesetze wie
dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG),
dem Digitalgesetz (DigiG),
dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und
dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
setzt das neue KHVVG verstärkt auf die Digitalisierung der Prozesslandschaft und setzt weitere Anreize für Datenintegration, Datennutzung und die Entwicklung interoperabler vernetzter Medizinprodukte im Krankenhaus.
Ab Mitte Januar 2025 soll die Elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten kommen. Die ePA ist das „Herz” der Digitalisierung im Gesundheitswesen und soll die medizinische Behandlung von Patienten ganzheitlich weiter verbessern. Da Krankenhäuser/Kliniken im Rahmen des Entlass-Managements direkt an die ePA angeschlossen werden, ist es wichtig auch hier ein Augenmerk auf den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI 2.0) zu legen.
Ein weiteres spannendes Thema ist die Entwicklung der KI/AI in den Krankenhäusern und die Nutzung digitaler Gesundheits-Apps, die keine Medizinprodukte sind, aber im Rahmen einer optimierten Patientenbehandlung zur Nutzung empfohlen werden. Hier stellen wir weitere Beiträge für diese Entwicklung vor.
Mit der Zunahme der Digitalisierung im Krankenhaus steigt auch der Anspruch an die begleitenden Prozesse (z. B. Verwaltungsprozesse oder Instandhaltungsprozesse) an. Die Erwartung ist groß, dass durch die Verbesserung der Prozesse mehr Geld eingespart werden kann, das dann der Behandlung der Patienten zugutekommt. Ein Thema dabei ist die Einführung einer evidenzbasierten Instandhaltung, die bereits risikobasierte Ansätze enthält, um sich den hohen Anforderungen an die Ermittlung von Instandhaltungskennzahlen zu orientieren. Diesem Thema widmet sich ein weiterer Beitrag im direkten Vergleich der Instandsetzungslandschaft von Krankenhäusern/Hospitälern in Deutschland und der Schweiz.
Insgesamt gibt es Fortschritte bei der Digitalisierung der Krankenhäuser, wie die Auswertungen des Konsortiums „DigitalRadar” nach Auswertung der 2. Messung vom Februar 2025 zeigen. Im Fokus der Auswertung der jüngsten Erhebung stehen die Verbesserung der Strukturen und Systeme sowie der klinischen Prozesse und der digitale interoperable Informationsaustausch. Die finalen Ergebnisse der Erhebungen von DigitalRadar werden bis Mitte des Jahres 2025 erwartet.
MIT wird auch in diesem Jahr den spannenden Entwicklungsprozess der Digitalisierung von Medizintechnik und der dazugehörigen Informationstechnologien begleiten und für die Leserschaft in diesem Kontext weitere interessante, praxisnahe Beiträge bereitstellen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen viel Kraft und Engagement, um die digitale Transformation in den Krankenhäusern und Kliniken weiter voranzutreiben und aktiv mitzugestalten.
Herzlichst Ihr
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